Die
musikalische
Erörterung des
Musikschaffenden
Das
vollkommene
Streitgespräch zwischen Einheit
und Vielfalt
Der Verstand unter
dem allnährenden
Einfluß der reinen
Selbstbewußtheit
Der Verstand
erkennt die Vielfalt
in der Einheit
Verstandesmäßige musikalische
Irrtümer durch
mangelnde
Belebung
Verstandesmäßige Unkenntnis der
Vielfalt im
Motivraum
Während die musikalische Erörterung zwischen unserem Gefühl und unserem Verstand den Prozeß der Wahrheitsfindung vorantreibt und uns so im Prozeß der musikalischen Erkenntnisgewinnung systematisch in die Situation eines Musikschaffenden versetzt, stellt nun das „Streitgespräch“ den Gipfel dieses Entwicklungsganges dar.
Dieses „Streitgespräch“ ergibt sich ganz folgerichtig aus dem in der Erörterung beschrittenen musikalischen Erkenntnisweg.
Unter einem „Streitgespräch“ erwartet der Mensch üblicherweise eine Art negativer Erörterung.
Hier jedoch wird mit dem Begriff „Streitgespräch“ nur das alleinige Vorhandensein der Einheit in der Harmonie verneint jene Nur-Einheit, welche unser Verstand ja im Verlaufe seines relativen Erkenntnisprozesses meiden wollte, denn sie erschien ihm zu einfach, nicht vielfältig genug.
Kaum war unser Verstand in der Höhe der Harmonie angelangt und wurde dort von den Qualitäten der reinen Selbstbewußtheit durchflutet, da erkannte er, daß er sich hier im Felde der Harmonie plötzlich und unerwartet auf einer völlig neuen Ebene höchster musikalischer Erkenntnis befand.
Und auf der lichten Höhe seines vollständigen Erkenntnisvermögens bemerkte unser Verstand jetzt, daß ihm die Einheit der Harmonie bei allernächster Betrachtung gänzlich unerwartet eine unendliche Vielfalt eröffnete.
Diesen Reichtum hätte der Verstand aus dem Zustand des relativen Wachbewußtseins heraus niemals vermutet.
Denn im musikalischen Erkenntnisprozeß hatte vom Verstande aus gesehen die Schlichtheit ja immer nur zugenommen, und dabei nahm die Deutlichkeit der Vielfalt immer mehr ab.
In dieser Annahme im relativen musikalischen Erkenntnisprozeß unterlag unser Verstand jedoch aufgrund mangelnder eigener innerer Belebung einem Irrtum.
Durch eigene Trägheit war er nur mit mangelndem Feingespür ausgerüstet und konnte deshalb in den Räumen höherer musikalischer Ordnung auch die Vielfalt nicht mit der gleichen Deutlichkeit erkennen wie in den Räumen niederer musikalischer Ordnung.
So erkannte beispielsweise der Verstand im Motivraum nicht mehr die vielfältigen Töne, welche er im musikalischen Tonraum noch so deutlich erfaßt hatte: weil nämlich die tonale Vielfalt an den Motiven nur soweit haftet, wie beispielsweise das Fett eines mit der Hand fortgeworfenen Butterballs anschließend noch an der Hand haftet während der Ball sich jedoch schon ganz woanders befindet, obwohl er die von der Hand bestimmten Bahnen beschreibt.